Kein Neubau oder ein Umbau ohne dass man auch den Brandschutz hierbei berücksichtigen muss. Wer jetzt glaubt, mit ein paar Feuerlöscher und Rauchmelder ist es getan, der täuscht sich. So kann der Brandschutz sehr umfangreich sein. Was notwendig ist, findet man in einem Brandschutzkonzept Bayern. Was das ist, kann man nachfolgend erfahren.
Das Brandschutzkonzept Bayern
Der Brandschutz in einem Gebäude kann sehr vielfältig sein. Während er sich in privaten Wohnhäusern vor allem auf die Feuerwiderstände der Wände und Abstandsflächen zu anderen Bebauungen beschränkt, kann das bei großen Wohnanlagen und Gebäuden mit gewerblicher oder industrieller Nutzung schon ganz anders aussehen. Hier kann die ganze Bandbreite vom Brandschutz, von Feuerwiderständen von Wänden, Brandwänden, Brandschutztüren, Feuerlöscher, Brandmelde- und Sprinkleranlagen und vieles mehr. Will man jetzt bauen oder einen Umbau vollziehen, so braucht man hier je nach Umfang eine Baugenehmigung. Dazu muss man vorab die Bauunterlagen, so zum Beispiel Zeichnungen, aber auch zur Statik, zum Wärmeschutz und natürlich zum Brandschutz einreichen. Die Brandschutzmaßnahmen sind hierbei Gegenstand von einem Brandschutzkonzept Bayern.
So wird ein Brandschutzkonzept Bayern erstellt
Die Erstellung von einem Brandschutzkonzept Bayern erfolgt immer individuell. Das ergibt sich alleine aus dem Umstand, dass nicht jede Brandschutzmaßnahme auch zu jedem Gebäude passt. Vielmehr müssen hier alle Details im Hinblick auf die Nutzung passen. Am Beispiel der Flucht- und Rettungswege lässt sich das gut aufzeigen. Flucht- und Rettungswege dienen den Menschen zur Flucht im Brandfall, gleichzeitig handelt es sich aber auch um Rettungs- und Angriffswege für die Feuerwehr und die Rettungsdienste. Je nach Gebäude und der Anzahl der Menschen von denen es genutzt wird, müssen diese Flucht- und Rettungswege bestimmte Breiten aufweisen. Welche das sind, aber auch zu anderen Maßnahmen, findet man im Brandschutzkonzept. Was alles ein Brandschutzkonzept beinhalten kann, ist Gegenstand der vfdb-Richtlinie 01. Hierbei handelt es sich um eine privatrechtliche Richtlinie von einem Brandschutzverband. – siehe auch.
Ersteller vom Brandschutzkonzept Bayern
Erstellt wird das Brandschutzkonzept Bayern von einem Brandschutzfachplaner oder von einem Brandschutzsachverständigen. Wichtig hierbei, bei einem Brandschutzkonzept handelt es sich um eine Bauvorlage. Das bedeutet, ein solches Konzept darf nur erstellt werden, wenn der Fachplaner oder der Sachverständige auch über eine Bauvorlagenberechtigung im Sinne der Bauordnung verfügt. Liegt diese nicht vor, läuft man Gefahr, dass das Brandschutzkonzept nicht anerkannt wird. Wobei es auch Brandschutzkonzepte gibt, die innerbetrieblich für die Brandschutzorganisation oder für die Feuerversicherung erstellt wird. Diese Brandschutzkonzepte Bayern dürfen unabhängig einer Bauvorlagenberechtigung erstellt werden. Brandschutzkonzept Bayern für Betriebe werden nach der Erstellung, von einem Brandschutzbeauftragten umgesetzt.